Wird geladen …
Wird geladen …
Immozeit Newsletter
Ausgewählte Angebote aus der Region Stuttgart / Ludwigsburg und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.

Das Heim hat einen Platz frei – nächste Woche. Jetzt stellt sich Ihrer Familie nicht mehr die Frage, ob Ihr Vater oder Ihre Mutter umzieht, sondern wie das bezahlt werden soll. Der Blick geht zum Haus: Was ist es wert? Wie lange reicht das Geld? Müssen wir verkaufen – und wenn ja, wie schnell?
Dieser Artikel gibt Ihnen konkrete Zahlen für Baden-Württemberg, erklärt, wann das Haus tatsächlich zum Thema wird, und nennt den einen Fehler, der diese Situation erheblich teurer machen kann.
Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Beitrag – abhängig vom Pflegegrad Ihres Angehörigen. Den Rest tragen Sie oder Ihr Angehöriger selbst. Dieser Rest ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Im Durchschnitt aller zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg setzt sich der monatliche Eigenanteil wie folgt zusammen (vdek-Pflegelotse, Durchschnittswerte für Baden-Württemberg, Q2 2026):
Dieser Betrag liegt vollständig bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen, nachdem die Pflegekasse ihren Teil direkt an die Einrichtung gezahlt hat. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist seit 2022 für alle Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb einer Einrichtung identisch – höherer Pflegebedarf erhöht also nicht den EEE, sondern wird durch die gestaffelt höheren Pflegekassenbeiträge aufgefangen.
Zum Vergleich: Im bundesweit günstigsten Bundesland liegt der Gesamteigenanteil rund 600 bis 700 € pro Monat niedriger. Über zwei Jahre macht das mehr als 15.000 € Unterschied – allein aufgrund des Bundeslandes. Diese Zahl wird im Erstgespräch mit dem Pflegeheim selten explizit genannt, sie ändert aber die Rechnung grundlegend.
Stand: Q2 2026. Die konkreten Zahlen Ihrer Einrichtung entnehmen Sie dem Heimvertrag. Der vdek-Pflegelotse aktualisiert die Landeswerte quartalsweise.
Nehmen wir an, Ihre Mutter hat 60.000 € auf dem Sparkonto und das Haus, in dem sie bis zuletzt gewohnt hat. Sie zieht ins Heim. Der monatliche Eigenanteil beträgt 2.790 €.
Nach anderthalb Jahren ist das Konto auf dem Schonvermögen angekommen. Danach rückt das Haus in den Blick.
Ist das Sparbuch kleiner – oder liegt der Eigenanteil der konkret gewählten Einrichtung über dem Landesschnitt –, verkürzt sich dieser Zeitraum entsprechend. Familien, die heute noch denken „das klärt sich schon", haben in dieser Rechnung oft deutlich weniger Spielraum als erwartet.
Das Schonvermögen nach § 90 SGB XII schützt 10.000 € Barvermögen pro Person vor dem Zugriff des Sozialamts. Alles darüber gilt als einzusetzendes Vermögen, bevor Hilfe zur Pflege bewilligt wird. Dieser Schutz gilt grundsätzlich für Konten und Sparanlagen – und er gilt grundsätzlich auch für Immobilienwerte, mit einer wichtigen Ausnahme.
Lebt der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch in der Immobilie, gilt das Haus nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII als angemessenes Hausgrundstück und ist geschützt. Das Sozialamt kann in dieser Konstellation keinen Verkauf verlangen und muss die Leistungen erbringen, ohne auf das Haus zu verweisen.
War das Haus bis zum Heimeinzug selbst bewohnt und lebt niemand mehr darin, gilt der Schutz zunächst weiter – jedenfalls solange eine Rückkehr nicht ausgeschlossen ist. Wie lange dieses Argument trägt, hängt vom Pflegegrad, vom Verlauf und von der Entscheidung des zuständigen Sozialamts ab. Es ist kein automatischer Dauerschutz.
Rechtlicher Hinweis: Diese Darstellung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Ist die Immobilie leer – weil der Pflegebedürftige ausgezogen ist und kein Angehöriger dort lebt –, entfällt der Schutz in aller Regel. Das Haus gilt als verwertbares Vermögen. Das Sozialamt wird entweder den Verkauf erwarten oder eine Grundschuld in Höhe der erbrachten Leistungen ins Grundbuch eintragen lassen, bis der Gegenwert gedeckt ist.
Für die meisten Familien ist das der Punkt, an dem die Entscheidung nicht mehr offen ist: nicht ob, sondern wann und wie der Verkauf stattfindet.
Viele Kinder glauben, das Sozialamt werde nach ihnen kommen, sobald das Geld der Eltern aufgebraucht ist. Diese Sorge ist in den meisten Fällen nicht berechtigt – und sie als unbegründet zu benennen ist ein wesentlicher Teil dieses Textes.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder müssen Elternunterhalt nur noch zahlen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Diese Grenze gilt pro Kind und wird nicht auf den Haushalt hochgerechnet. Liegt das Einkommen darunter – was auf die große Mehrheit der Kinder pflegebedürftiger Eltern zutrifft –, springt das Sozialamt ein, ohne auf die Kinder zuzugreifen.
Das eigene Vermögen des Kindes – also ein eigenes Haus, Ersparnisse, Wertpapiere – wird für diese Einkommensgrenze nicht berücksichtigt. Die 100.000 € sind eine reine Einkommensgrenze, keine Vermögensgrenze.
Das ist eine bundesweite Regelung und gilt unabhängig davon, in welchem Bundesland die Eltern ihren Heimplatz haben. Es ist kein Ortsfakt, sondern Bundesrecht. Wer unterhalb der Grenze liegt, muss nichts zahlen – und wird auch nicht gefragt. Stand: September 2026.
Wenn das Vermögen auf das Schonvermögen von 10.000 € gesunken ist und die Heimkosten nicht mehr aus eigenen Mitteln gedeckt werden können, übernimmt das Sozialamt die Differenz über Hilfe zur Pflege nach SGB XII. In der Praxis bedeutet das:
Der Antrag läuft über das örtliche Sozialamt. Der Bescheid legt fest, was zu welchem Zeitpunkt als Eigenleistung erwartet wird. Eine leer stehende Immobilie beschleunigt diesen Zeitplan erheblich – das Sozialamt hat keinen Anreiz, mit der Bewertung zu warten.
Wenn Familien merken, dass die Heimkosten das Vermögen aufzehren werden, kommt manchmal der Gedanke: Kann man das Haus nicht noch schnell übertragen, bevor das Sozialamt zugreift? Diese Warnung darf in keinem sachlichen Text zu diesem Thema fehlen.
Ein Notar beurkundet, was die Parteien verlangen – er ist kein Schutz vor der späteren Bewertung durch das Sozialamt. Wer diese Wege geht, verlagert das Risiko und verliert im Zweifel mehr, als er geschützt hätte.
Rechtlicher Hinweis: Bundesweite Regelung, Stand September 2026. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Bitte holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie handeln.
Mit jedem Monat laufen rund 2.790 € Eigenanteil ab. Der Druck zu verkaufen ist berechtigt. Aber ein Haus, das ohne Vorbereitung und unter erkennbarem Zeitdruck vermarktet wird, erzielt erfahrungsgemäß weniger als eines, das vier bis acht Wochen strukturiert angeboten wird. Kaufinteressenten, die spüren, dass Eile herrscht, machen niedrigere Angebote. Die rechnerische Ersparnis durch einen überstürzten Abschluss rechnet sich fast nie.
Häuser, in denen ältere Menschen lange gelebt haben, weisen häufig einen Instandhaltungsrückstand auf – Heizung, Fenster, Bäder, oft auch Dach oder Fassade. Das mindert den erzielbaren Preis nicht zwingend, aber nur dann nicht, wenn dieser Zustand offen kommuniziert und preislich korrekt eingeordnet ist. Ein Käufer, der Mängel erst beim Besichtigungstermin entdeckt, reagiert mit niedrigeren Angeboten und weniger Vertrauen in den Verkäufer.
Damit ein Kaufvertrag unterzeichnet werden kann, muss klar sein, wer rechtlich handeln darf. Wenn Ihr Angehöriger nicht mehr selbst unterschreiben kann, muss eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht vorliegen, die den Immobilienverkauf ausdrücklich abdeckt. Gibt es keine, muss das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung einsetzen – und der Betreuer benötigt für den Immobilienverkauf eine gerichtliche Genehmigung nach § 1850 BGB. Dieses Verfahren dauert. Wer heute klärt, ob eine Vollmacht vorliegt und ob sie ausreicht, spart später Wochen oder Monate.
Bei einem Haus, das bis zum Heimeinzug selbst bewohnt wurde, fällt in der Regel keine Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn an – auch dann nicht, wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung nach § 23 EStG: Die Immobilie war in den letzten beiden Kalenderjahren und im Jahr des Verkaufs selbst genutzt. War das Haus vor dem Heimeinzug bereits längere Zeit leer gestanden oder vermietet, kann das anders sein. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie eine Preisvorstellung festlegen. Stand: September 2026.
Wenn Sie gerade in dieser Situation sind, helfen drei Fragen dabei, Klarheit zu bekommen – bevor irgendeine Entscheidung getroffen wird:
Diese Fragen lösen keine Entscheidung herbei – aber sie machen den Unterschied zwischen einem Plan und dem Gefühl, dass die Dinge einfach passieren.
Wenn Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung zum Wert der Immobilie in Baden-Württemberg möchten und wissen wollen, wie das in Ihren zeitlichen Rahmen passt, nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir antworten ohne Verkaufsdruck und ohne Verpflichtung Ihrerseits.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
Mehr über ImmozeitWeiterlesen

Pflege & Heimkosten
Was kostet ein Pflegeheim in NRW wirklich? Eigenanteil, Schonvermögen und Hilfe zur Pflege – alles konkret erklärt. Jetzt Immobilienwert ermitteln.
immozeit Redaktion · 24. September 2026

Pflege & Heimkosten
Bayern 2026: Eigenanteil im Pflegeheim ca. 2.430 €/Monat. Ab wann muss das Haus verkauft werden? Konkrete Rechnung, Schonvermögen und Elternunterhalt erklärt.
immozeit Redaktion · 15. September 2026