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Ihr Vater oder Ihre Mutter zieht ins Pflegeheim — und Sie rechnen. Nicht wegen schlechtem Gewissen, sondern weil Sie wissen müssen, ob das Ersparte und das Haus die Heimkosten tragen, oder ob in absehbarer Zeit das Sozialamt ins Gespräch kommt.
Die gute Nachricht: Die meisten Familien in Nordrhein-Westfalen haben mehr Zeit, als sie auf den ersten Blick befürchten. Die schlechte: Wer vorschnell handelt — etwa durch eine Schenkung kurz vor dem Heimeinzug — kann sich und die Familie teuer scheitern lassen. Dieser Text rechnet mit Ihnen, mit konkreten Zahlen für NRW.
Seit der Pflegereform 2022 gilt für vollstationäre Pflegeheime das sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten ist innerhalb einer Einrichtung gleich — unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 oder 5 hat. Das klingt nach einer Vereinfachung, und für hohe Pflegegrade ist es tatsächlich eine Entlastung. Zum EEE kommen Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung hinzu. Diese drei Positionen ergeben zusammen den Gesamteigenanteil, den die Familie tragen muss.
Durchschnittliche Monatswerte für vollstationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, Q2 2025 (Quelle: vdek-Pflegelotse):
Diese Werte ändern sich quartalsweise. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Kalkulation auf pflegelotse.de.
Zum Vergleich: Im günstigsten deutschen Bundesland liegen die Gesamtkosten rund 400 bis 600 € pro Monat niedriger. Über zwei Jahre summiert sich dieser Unterschied auf 9.600 bis 14.400 €. Wer für NRW plant, plant mit einer der höheren Kostenstrukturen im Bundesvergleich — und genau das ist die Zahl, die entscheidet, ob und wie schnell ein Haus verkauft werden muss.
Aus 2.739 € monatlich werden 32.868 € jährlich. Wie lange ein vorhandenes Vermögen bei diesen Kosten trägt, zeigt die folgende Übersicht — ohne das Renteneinkommen der pflegebedürftigen Person gegengerechnet:
Die Rente der pflegebedürftigen Person fließt in die Finanzierung ein und verlängert diese Zeiträume erheblich. Eine gesetzliche Rente von 1.200 € monatlich reduziert den monatlichen Nettobedarf auf 1.539 € — die 100.000 € halten dann fast sieben statt drei Jahre. Das ist der Unterschied, den viele Familien zu Beginn nicht einrechnen.
Der Grenzwert: Wenn das Vermögen auf 10.000 € pro Person gesunken ist, greift das Schonvermögen nach § 90 SGB XII. Unterhalb dieser Grenze muss niemand mehr aus eigener Tasche zahlen; das Sozialamt übernimmt die Lücke über die Hilfe zur Pflege. Für ein Ehepaar gilt ein kombiniertes Schonvermögen von 20.000 €.
Stand: September 2026 (§ 90 SGB XII; Angaben zur Vermögensverwertung sind rechtliche Einzelfallentscheidungen — hier nur als Orientierung)
Die selbst genutzte Immobilie genießt besonderen Schutz: Solange ein Ehe- oder Lebenspartner darin wohnt oder solange der Heimaufenthalt zunächst als vorübergehend gilt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII), kann das Sozialamt das Haus nicht zur Verwertung heranziehen.
Dieser Schutz endet, wenn:
In diesem Moment gilt das Haus als verwertbares Vermögen — und das Sozialamt erwartet, dass es zur Finanzierung der Pflegekosten eingesetzt wird, bevor Hilfe zur Pflege gewährt wird. Hier liegt der Zeitpunkt, an dem ein Verkauf realistisch wird: nicht durch Druck von außen, sondern weil die Alternative — ein leerstehendes Haus neben monatlich 2.739 € Heimkosten — das Vermögen doppelt aufzehrt.
Ein leerstehendes Haus kostet auch im Stillstand: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Energie für den Frostschutz, Instandhaltung und in vielen Fällen noch eine laufende Grundschuld. Diese Nebenkosten summieren sich auf 200 bis 500 € pro Monat — parallel zu den Heimkosten, und oft erst beim Jahresabschluss sichtbar.
Wohnt noch ein Partner im Haus, ist die Lage zunächst klar: Die Immobilie ist geschützt. Schwieriger wird es, wenn beide ins Heim ziehen oder wenn der Partner verstirbt und das Haus dann leersteht. In diesen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem zuständigen Sozialamt zu suchen, um die nächsten Schritte abgestimmt zu planen.
Viele Angehörige befürchten, dass sie persönlich haften müssen, wenn das Vermögen der Eltern nicht ausreicht. Diese Angst ist seit dem 1. Januar 2020 in den meisten Fällen unbegründet.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt die Grenze klar: Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern im Pflegeheim nur verpflichtet, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Diese Grenze gilt pro Kind — nicht für das Haushaltseinkommen, nicht für die Summe aller Kinder zusammen. Ein Kind mit 80.000 € Jahreseinkommen schuldet seinem pflegebedürftigen Elternteil keinen Cent.
Was das in der Praxis bedeutet: Das Sozialamt springt bei der Finanzierungslücke ein, ohne auf Kinder mit normalem Einkommen zurückzugreifen. Diese bundeseinheitliche Regelung gilt unabhängig vom Bundesland — in NRW genauso wie überall sonst in Deutschland. Sie ist eine der wenigen klaren Entlastungen in einem Bereich, der sonst von Graubereichen geprägt ist.
Wichtig: Beim Ehegattenunterhalt gelten andere Regeln. Ist die pflegebedürftige Person verheiratet und der Partner noch selbstständig, muss dieser sein eigenes Vermögen — abzüglich des Schonvermögens — für die Pflegekosten einsetzen, bevor das Sozialamt einspringt. Die 100.000-€-Grenze gilt dort nicht.
Stand: September 2026 (§ 94 SGB XII i.V.m. § 1601 ff. BGB, Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft seit 01.01.2020)
Es klingt nach einem einfachen Ausweg: Das Haus wird kurz vor dem Heimeinzug an die Kinder übertragen, damit das Sozialamt darauf nicht mehr zugreifen kann. Dieser Plan hat einen entscheidenden Fehler — er funktioniert nicht, und er kann erheblichen Schaden anrichten.
Das Sozialamt kann Schenkungen zehn Jahre lang zurückfordern — gestützt auf § 528 BGB (Schenkungswiderruf wegen Verarmung des Schenkers). Das bedeutet konkret:
Dasselbe gilt für Verkäufe unter Wert: Wer die Immobilie für einen symbolischen Preis überträgt, vollzieht aus Sicht des Sozialamts eine verdeckte Schenkung. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert — ermittelt nach ImmoWertV — und dem gezahlten Preis wird als Schenkung gewertet und in die Berechnung einbezogen.
Was erlaubt und sinnvoll ist: Ein Verkauf zum marktüblichen Preis. Der Erlös gehört dann zum Vermögen der pflegebedürftigen Person und wird zur Finanzierung der Heimkosten eingesetzt — so wie das Gesetz es vorsieht. Das ist keine Umgehung, sondern geordnete Vermögensverwertung.
Stand: September 2026 (§ 528 BGB, § 90 SGB XII; rechtliche Einschätzung im Einzelfall erfordert Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht)
Wenn die Entscheidung fällt, die Immobilie zu verkaufen, gibt es einen Prozess mit mehreren klar aufeinanderfolgenden Stationen. Die meisten Familien unterschätzen, wie viel Klärungsarbeit am Anfang steht — bevor irgendein Käufer das Haus betritt.
Wem gehört das Haus? Bei Ehepaaren sind oft beide im Grundbuch eingetragen — dann entscheiden beide mit. Ist einer der Eigentümer nicht mehr geschäftsfähig, braucht es eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung mit Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 1850 BGB. Ohne diese rechtliche Grundlage kann kein Notar den Kaufvertrag beurkunden — ein fehlender Nachweis hier verzögert den Verkauf um Monate.
Ein qualifizierter Marktwert ist keine Option, sondern Voraussetzung — für die eigene Kalkulation, für das Gespräch mit dem Sozialamt und für die Beurteilung eingehender Angebote. Die aktuellen Bodenrichtwerte für NRW sind über das BORIS-Portal des Landes abrufbar. Eine Wertermittlung durch einen ortskundigen Makler ergänzt diese Grundlage mit aktuellen Vergleichspreisen aus vergleichbaren Transaktionen.
Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bereits gestellt oder absehbar ist, sollte das Sozialamt wissen, dass eine Immobilienverwertung läuft. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten und verhindert, dass ein Antrag wegen eines formal nicht verwerteten Vermögensgegenstands abgewiesen oder verzögert wird.
Für Immobilien im Privatbesitz kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre gehalten wurde und in dieser Zeit nicht selbst bewohnt war (§ 23 EStG). Für langjährig gehaltene oder selbstgenutzte Immobilien greift diese Regel in der Regel nicht. Ein Steuerberater klärt diesen Punkt mit einem einzigen Blick in die Unterlagen.
Die Grunderwerbsteuer in NRW beträgt 6,5 % — sie liegt beim Käufer, nicht beim Verkäufer. Für den Verkäufer fallen bei gemischter Beauftragung Maklerkosten nach § 656c BGB an (in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. pro Seite) sowie die anteiligen Notarkosten.
Drei Punkte, die Angehörigen immer wieder zu spät auffallen:
immozeit ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Kornwestheim. In Nordrhein-Westfalen arbeitet immozeit mit erfahrenen Partnern vor Ort zusammen — lokale Marktkenntnisse, kombiniert mit einem Ablauf, der auf die spezifische Situation eines Heimeinzugs ausgelegt ist: laufende Heimkosten, enge Zeitfenster, klärungsbedürftige Eigentumsverhältnisse.
Wenn Sie wissen möchten, was die Immobilie heute wert ist und wie ein realistischer Verkaufsplan für Ihre konkrete Situation aussieht, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung — eine ehrliche Einschätzung, mit der Sie weiterrechnen können.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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